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Emsländische Sportvereine freuen sich über Zuschüsse für den Sportstättebau

Ein Schwerpunkt ist die Förderung für die energetische Sanierung von Flutlichtanlagen.
Foto: KSB Emsland
Ein Schwerpunkt ist die Förderung für die energetische Sanierung von Flutlichtanlagen. Foto: KSB Emsland

Emsland. Insgesamt 26 emsländische Vereine, die einen Antrag auf Sportstättenbauförderung und neun Vereine, die einen Antrag auf „Maßnahmen zur Energieeinsparung“ beim KSB Emsland gestellt haben, dürfen sich in diesem Jahr über eine Förderung für Sportstättenbau-Maßnahmen freuen.          

Bei einem Fördervolumen von 637.962 Euro wurden allen Vereinen die beantragten Fördersummen im Rahmen der Sportstättenbauförderung in vollem Umfang bewilligt. Die Fördermittel setzen sich aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, die dem Landessportbund Niedersachsen und seinen Vereinen jährlich über das niedersächsische Sportfördergesetz für den Sportstättenbau zur Verfügung gestellt werden, zusammen. 367.656 Euro gehen zusätzlich aus dem Sonderförderprogramm „Maßnahmen zur Energieeinsparung“ an insgesamt neun emsländische Vereine.         

KSB-Präsident Michael Koop bedankte sich beim LandesSportBund Niedersachsen und dem Land Niedersachsen und freut sich über die erneut tolle Fördersumme für das Emsland. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Sportvereine verstärkt den Fokus auf die energetische Sanierung legen und wir erneut so eine große Bewilligungssumme auf die Beine stellen konnten“, so Koop. 

KSB-Geschäftsführer Günter Klene und Heinz Kannaß, zuständig für den Sportstättenbau beim KSB Emsland, betonen die Notwendigkeit von Instandhaltungsmaßnahmen und Neubauten von Sportstätten. 
„Der Bedarf der Vereine ist wie in den vergangenen Jahren weiterhin groß. Wir sind froh, dass wir unseren Vereinen auch in diesem Jahr die beantragten Fördermittel im vollen Umfang gewähren können.“ 

Der Landessportbund Niedersachsen hat im August 2023 zusätzlich neben der „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ 8 Millionen Euro bereitgestellt, damit Sportvereine ihre vereinseigenen Sportanlagen energetische sanieren können. Im Februar dieses Jahres wurden die Mittel nochmals um 2 Millionen Euro aufgestockt, somit standen insgesamt 10 Millionen Euro für Maßnahmen zur Energieeinsparung zur Verfügung. Die Förderung wird in Höhe von maximal 50 v. H. der förderungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 200.000 Euro gewährt. Vereine, die ihre Sportstätte energetisch sanieren möchten, sollten mit der Antragstellung nicht lange warten, die Förderung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip, die Anträge können ohne Fristen eingereicht werden. 

Vereine, die ein Bauvorhaben für das Jahr 2025 planen, müssen ihren Förderantrag bis zum 1. August 2024 beim KSB Emsland eingereicht haben. Kannaß weist darauf hin, dass bei Baumaßnahmen ab einer Gesamtsumme in Höhe von 25.000 € für die Vereine verpflichtend sei, vor Antragsabgabe ein Beratungsgespräch beim KSB zu vereinbaren. Er empfiehlt, sich frühzeitig mit dem KSB in Verbindung zu setzen, um sich über die Förderrichtlinien zu informieren.  

Text: KSB Emsland

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